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   LAG Hessen, 13.06.2023 - 12 Sa 1294/22   

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https://dejure.org/2023,22880
LAG Hessen, 13.06.2023 - 12 Sa 1294/22 (https://dejure.org/2023,22880)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.06.2023 - 12 Sa 1294/22 (https://dejure.org/2023,22880)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 12 Sa 1294/22 (https://dejure.org/2023,22880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 38 BetrVG

  • IWW

    § 37 Abs. 2, Abs. 4 BetrVG, § 8 Abs. 2 MTV... , § 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 533 ZPO, § 67 ArbGG, § 611a Abs. 2 BGB, § 38 BetrVG, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 37 Abs. 1 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 38 BetrVG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2023 - 12 Sa 1294/22
    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt, konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - NZA 2016, 1212 m.w.N.).

    Das Arbeitsentgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip fortzuzahlen (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - NZA 2016, 1212 m.w.N.).

    Im Gegensatz zu dem von dem Bundesarbeitsgericht beschiedenen Sachverhalt des Rechtsstreits 7 AZR 401/14 gibt es zwar vorliegend keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Kläger und dem Beklagten, dass der Kläger für die Dauer seiner Freistellung nur zu den üblichen Geschäftszeiten Betriebsratstätigkeiten erbringt, hierauf kommt es jedoch auch nicht entscheidend an.

    Während § 37 Abs. 2 BetrVG die Fortzahlung des - vereinbarten - Arbeitsentgelts für die Dauer der Arbeitsbefreiung zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben regelt, gewährt § 37 Abs. 4 BetrVG einem Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Erhöhung seines Entgelts in dem Umfang, in dem das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung steigt (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - NZA 2016, 1212 m.w.N.).

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - NZA 2016, 1212 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 13.06.2023 - 12 Sa 1293/22
    Vorsorglich hat die Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung Bezug genommen auf ihre Berufungserwiderungsschrift im Parallelverfahren 12 Sa 1294/22 und hat ausgeführt, diese entspreche inhaltlich ihrem Vorbringen in der hier nicht zur Akte gelangten Erwiderungsschrift.
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